Herzlich Willkommen

               auf der

offiziellen Internetseite

der Sportgemeinschaft

"SG Blau-Weiss Dessau e.V.",,

AKTUELLE INFORMATION                               -SPORT FÜR ALLE  ALTERSBEREICHE-

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                       MITGLIEDERINFORMATION
Stand: 2024
Verteiler:           Abteilungsleiter, Übungsleiter, Betreuer,
Internetseite:    www.blauweiss-dessau.de

Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir noch einmal auf den Umgang mit den Mitgliedsbeiträgen hinweisen. Diese Mitgliedsbeiträge haben gerade in dieser Zeit enorme Bedeutung für die zukünftige Existenz des Sportvereins, weil u.a. die Sportanlagen weiterhin gewartet werden müssen, die Betriebskosten zu bezahlen sind, u.v.m. Darüber hinaus bekam  die Sporthalle im Bootshaus eine neue Heizung, wo durch Einsparung von Gas zu erwarten ist. Da wir bis auf Weiteres keine Einnahmen zu verzeichnen haben, sind nach Prüfung unserer Satzung und nach Information durch den Landessportbund Sachsen-Anhalt gibt es folgende Festlegungen zum „Umgang mit Mitgliedsbeiträgen,“

 

1.    Kann ein Verein den Mitgliedern den Beitrag erlassen

     oder senken ?

NEIN !
Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, wegen abgesagten Trainingseinheiten die Beiträge nicht zu bezahlen.

Die Beiträge sind „mitgliedschaftliche Verpflichtungen“, die jedes Mitglied zur Förderung des Vereinszwecks zu erfüllen hat. Es gilt weiterhin die Satzung sowie die beschlossene Beitragsordnung

 

„ Ist der Mitgliedsbeitrag 3 Monate nach Fälligkeit nicht an den Verein bezahlt, endet die Mitgliedschaft automatisch“ (§ 10 (7).

 
!! Somit verliert das Mitglied  u.a. den Versicherungsschutz  !!

 

Natürlich steht jedem Mitglied frei, aus dem Verein auszutreten. Dies hat schriftlich beim zuständigen Übungsleiter oder

per Mail: blauweissdessau@t-online.de zu erfolgen.

 

2.     Kann ich als Vereinsmitglied meinen Beitrag zurückfordern, wenn kein Training stattfindet?

NEIN !

Der Mitgliedsbeitrag ist nicht gekoppelt an die Verpflichtungen zur Erbringung konkreter Sportangebote. Es handelt sich in einem Verein um ein Personenrechtsverhältnis, mit dem keine konkreten Einzelleistungen eines Vereins abgegolten werden.

 

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Die Energieiekrise bedeutet für den Sport eine bisher nicht da gewesene Herausforderung.
Die Situation erfordert für den Verein eine Planungssicherheit für die Zeit während und nach der Krise.

 

Auf der Grundlage unserer Satzung §10 Abs.2 ist der Vorstand berechtigt,  Beiträge zu erhöhen, wenn eine Notwendigkeit dafür besteht. Gleichzeitig muss die Erhöhung zu der Jahreshauptversammlung begründet werden,

Die Beitragserhöhungen sind vorab den Mitgliedern über die Abteilungsleiter bzw. Übungsleiter mitzuteilen.

Die Zusendung der Unterlagen erfolgt per Mail oder per Post.

 

ALLE FESTLEGUNGEN ZU MITGLIEDSBEITRÄGEN  SIND IM § 10 DER VEREINSSATZUNG GEREGELT UND JEDERZEIT EINSEHBAR.

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Der Vorstand  appelliert  an die Solidarität aller Mitglieder ihren Verpflichtungen nachzukommen, um den Sportverein in dieser schwierigen Zeit zu erhalten  und somit das Sporttreiben weiterhin für alle anbieten zu können.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der Vorstand